Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fight Fever Bruchsal GmbH

-gültig für Verträge ab dem 01.01.2025-

1. Die Gym-Ordnung liegt im Gym aus, ist auf der Homepage unter www.fightfever.de/agb abrufbar und ist Bestandteil dieses Vertrages.

2. Anweisungen des Personals sind für alle Mitglieder, Kursteilnehmer und deren Gäste bindend.

3. Das Leistungsangebot der Fight Fever Bruchsal GmbH ist dem aktuellen Trainingsplan zu entnehmen. Das Mitglied ist berechtigt, entsprechend seiner Leistungsklasse (siehe Vertrag) an den angebotenen Kursen teilzunehmen. Die Leistungsklassen werden durch die Geschäftsführung bestimmt. Die Kurse richten sich nach der Teilnehmerzahl, wobei sich die Fight Fever Bruchsal GmbH ausdrücklich vorbehält, die Anzahl der Kurse festzulegen. Kurse mit dem Hinweis -nach Absprache finden nur statt, wenn im Vorhinein 3 Anmeldungen für diesen Kurs stattgefunden haben.

4. Die Festlegung der Trainingstage und -zeiten wird allein von der Geschäftsführung vorgenommen und kann bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren angepasst oder abgeändert werden. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Trainingsräume an folgenden Tagen zu schließen: Vom 24.12. eines Jahres bis einschließlich 06.01 des folgenden Jahres sowie zu teilweise verkürzten Öffnungszeiten während der Sommer- und Winterferien. Auch im August während den Sommerferien ist die Geschäftsführung berechtigt, die Kampfsportschule für zwei Wochen zu schließen. Weiterhin behält sich die Fight Fever Bruchsal GmbH vor, während der Sommer- und Weihnachtsferien das Kursprogramm einzuschränken. An Feiertagen ist grundsätzlich geschlossen.

5. Fight Fever Bruchsal GmbH haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Zur Abdeckung diverser Risiken wird der Abschluss privater Kranken- und Haftpflichtversicherung empfohlen.

6. Die Verursacher haften für schuldhaft verursachte Sachschäden an Trainingsgeräten und / oder Gym Einrichtungen.

7. Alle Vertragsänderungen müssen direkt mit der Geschäftsführung vereinbart werden. Das Personal ist insoweit nicht zur Vertretung der Fight Fever Bruchsal GmbH befugt.

8. Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus entweder wöchentlich, am Monatserster oder fünfzehnten eines Monats, je nach Vertragsvereinbarung, fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

9. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der drei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Fight Fever Bruchsal GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Falle ist die Fight Fever Bruchsal GmbH zusätzlich berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Fight Fever Bruchsal GmbH behält sich vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierzu fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung an.

10. Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und der Einzug der monatlichen Beiträge erfolgt durch unseren Vertragspartner Finion Capital GmbH. Entsprechend gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Finion Capital GmbH. Welche hier einzusehen sind: https://public.sportalliance.com/finion/de/gtc/finion-capital-de-gtc-20220314.pdf

Des Weiteren arbeiten wir in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge auf wöchentlicher Basis mit dem Zahlungsanbieter Stripe Payments Europe, Limited (SPEL) zusammen und auch deren AGBs gelten hier zusätzlich. Das Impressum ist hier einzusehen: https://stripe.com/de/legal/imprint

11. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Leistungen, wie insbesondere der Gebrauch der Duschen, nicht enthalten.

12. Die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags hat in schriftlicher Form mit Unterschrift zu erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vertrag 1 Monat, 12 Monate oder 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach der Vertragslaufzeit immer um einen Monat und ist monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beginnt ab Eingang der schriftlichen Kündigung oder per E-Mail an [email protected].

13. Das Mitglied hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag stillzulegen. Eine Stilllegung ist damit nur bei längerfristiger Verletzung oder Krankheit oder aus einem sonstigen Grund, den das Mitglied nicht zu vertreten hat, möglich (mind. 8 Wochen). Dies ist durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder in anderen Fällen durch einen anderen geeigneten Nachweis zu bestätigen. Die schlussendliche Genehmigung einer solchen Stilllegung erfolgt durch die Geschäftsführung in schriftlicher Form.

14. Beim Umzug in eine andere Stadt, die mehr als 30 Kilometer entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt ausgeübt werden kann.

15. Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder sonstige Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B.: Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Beim Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die Fight Fever Bruchsal GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

16. Das Mitglied ist insbesondere berechtigt, nichtalkoholische Getränke unzerbrechlichen Gefäßen in das Gym mitzubringen.

17. Die Fight Fever Bruchsal GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

18. Die Fight Fever Bruchsal GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds und in zumutbarem Umfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Fight Fever Bruchsal GmbH auf die Veränderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist die Fight Fever Bruchsal GmbH berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

19. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Fight Fever Bruchsal GmbH aufrechnen.

20. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

21. Grobe Missachtung der Gymordnung, bzw. der allgemeinen Geschäftsbedingungen -vor allem bei Wiederholung trotz Abmahnung kann den sofortigen Verweis des Mitglieds aus den Räumlichkeiten nach sich ziehen.

22. Bei bestehendem Altvertrag gelten dessen Konditionen sowie die Kündigungsfristen entsprechend.

23. Bis auf Weiteres entfallen. Mit der Einführung des neuen Chip-Systems sind die Kosten und Gebühren, die durch die Ausgabe des Chips anfallen, durch das Mitglied selbst zu tragen. Bei Verlust des Chips fällt eine Gebühr von 10 € an. Das Mitglied ist verpflichtet, auf Anfrage den Chip vorzulegen und sich vor jedem Training über das entsprechende Gerät einzubuchen. Alternativ ist eine kostenlose Variante möglich über die kostenlose Mitglieder-App.

24. Besteht ein Mitgliedschaftsvertrag mit den Konditionen des Kids & Teens-Paket und das Mitglied wird in der Laufzeit des Vertrages 16 Jahre alt, ist das Vertragsverhältnis ab dem Tag beendet, an dem das Mitglied das 16. Lebensjahr erlangt. Im Anschluss kann auf freiwilliger Basis ein Kurspaket dem Alter entsprechend ausgewählt werden.

25. Sollte die Kampfsportschule aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen werden, so darf das Mitglied den Vertrag stilllegen. Die Vertragslaufzeit wird um den gleichen Zeitraum der Stilllegung verlängert. Die Stilllegung bedarf der schriftlichen Mitteilung und gilt für den Folgemonat. Eine rückwirkende Stilllegung oder Barauszahlung wird ausgeschlossen.

26. Die Räumlichkeiten der Fight Fever Bruchsal GmbH sind durch ein elektronisches Türschloss via Zahlenschloss gesichert.

Es ist für Mitglieder möglich, die Räumlichkeiten für sich zu nutzen. Mit anderen Mitgliedern darf auch zusammen trainiert werden. Es ist untersagt, dass währenddessen andere trainieren, die nicht im Besitz einer Mitgliedschaft sind.

Mit Unterschrift auf dem Vertrag erkennen Sie die AGB der Fight Fever Bruchsal GmbH an.